
Vierte Reinigungsstufe
Die vierte Reinigungsstufe reinigt das Wasser zusätzlich und entfernt Mikroverunreinigungen, Keime oder andere Schadstoffe.
Die vierte Reinigungsstufe stellt eine zusätzliche Behandlungsstufe in Kläranlagen dar und ergänzt die ersten drei Reinigungsstufen (mechanisch, biologisch und chemisch). Ziel dieser Stufe ist die Entfernung von Stoffen, die mit den klassischen Verfahren nur unzureichend eliminiert werden können, insbesondere organischer Spurenstoffe, auch als Mikroverunreinigungen bezeichnet.
Organische Spurenstoffe umfassen unter anderem Rückstände von Medikamenten, Hormonen, Haushalts- und Industriechemikalien sowie Kosmetika. Diese Substanzen liegen im Abwasser in sehr geringen Konzentrationen (im Nano- bis Mikrogrammbereich pro Liter) vor, können jedoch bereits in diesen Mengen schädliche Wirkungen auf aquatische Organismen und Ökosysteme ausüben.
Die vierte Reinigungsstufe basiert häufig auf Ozonverfahren, bei denen die Spurenstoffe chemisch umgewandelt werden, und/oder auf dem Einsatz von Aktivkohle, an der die Stoffe adsorbiert werden. Weitere mögliche Verfahren sind bewachsene Bodenfilter, Membranverfahren oder die Behandlung mit UV-Licht. Je nach eingesetzter Technologie kann die vierte Reinigungsstufe zudem zu einer teilweisen Desinfektion des Abwassers, also zur Reduzierung von Keimen, beitragen.

Trotzdem ist auch die vierte Reinigungsstufe nicht in der Lage, sämtliche Stoffe vollständig aus dem Abwasser zu entfernen. Einige Substanzen sind technisch kaum oder gar nicht abtrennbar, und selbst bei gut entfernbaren Stoffen wird in der Regel keine vollständige Eliminierung erreicht. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, problematische Stoffe möglichst gar nicht erst in den Abwasserkreislauf einzutragen, da ihre nachträgliche Entfernung mit hohem technischem und finanziellem Aufwand verbunden ist. Es ist auch zu beachten, dass das Abwasser nach der vierten Reinigungsstufe zwar sehr hohe Reinigungsstandards erfüllt, jedoch weiterhin keine Trinkwasserqualität erreicht.
Mit der neuen kommunalen Abwasserrichtlinie wird die Einführung einer vierten Reinigungsstufe für ausgewählte Kläranlagen verpflichtend.